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Rücktrittsbelehrung

AUS DEN AGBs

6. Rücktrittsbelehrung

6.1. Rücktrittsrecht und Rücktrittsfrist:

6.1.1 Der Verbraucher im Sinne des § 1 Konsumentenschutzgesetzes (KSchG), somit eine Person, für die das Geschäft nicht zum Betrieb ihres Unternehmens gehört, kann von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung ohne Angabe von Gründen zurücktreten.

6.1.2 Die Rücktrittsfrist beträgt 14 Werktage, wobei der Samstag nicht als Werktag gezählt wird. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.

6.1.3 Die Frist beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim Verbraucher, bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses zu laufen.

6.1.4 Für den Fall, dass der Unternehmer seinen Informationspflichten nach dem KSchG nicht nachkommt, verlängert sich die Rücktrittsfrist auf drei Monate ab den in 6.1.3 genannten Zeitpunkten. Kommt der Unternehmer seinen Informationspflichten jedoch verspätet innerhalb dieses Zeitraums nach, so beginnt mit dem Zeitpunkt der Übermittlung der Informationen durch den Unternehmer die Frist von 14 Werktagen zur Ausübung des Rücktrittsrechts zu laufen.

6.1.5 Der Rücktritt ist schriftlich (Brief, E-Mail, Telefax) zu richten an:

Beavit GmbH
Stubenring 2
A-1010 Wien
Österreich

6.1.6 Der Verbraucher hat kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über Waren, welche auf Grund ihrer Beschaffenheit eine kontrollierte Hygiene- und Haltbarkeitserfordernissen bedürfen und somit nicht für eine Rücksendung geeignet sind. Diese Produkte sind Arzneimittel und mit „Apothekenpflichtig“ gekennzeichnet. Das Rücktrittsrecht erlischt sobald die Ware geöffnet wird. Das Produkt "Beavit Box" kann nur im ungeöffneten, original verpackten Zustand zurückgegeben werden. 

6.2. Rücktrittsfolgen und Kostentragung:

6.2.1 Macht der Verbraucher von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch, sind die bereits empfangenen Leistungen Zug um Zug zurückzustellen.

6.2.2 Der Unternehmer hat die vom Verbraucher geleisteten Zahlungen zu erstatten und den vom Verbraucher auf die Sache gemachten notwendigen und nützlichen Aufwand zu ersetzen.

6.2.3 Der Verbraucher hat die empfangenen Leistungen zurückzustellen und dem Unternehmer ein angemessenes Entgelt für die Benützung, einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundene Minderung des gemeinen Wertes der Leistung, zu zahlen, wobei die Übernahme der Leistungen in die Gewahrsame des Verbrauchers für sich allein nicht als Wertminderung anzusehen ist.

6.2.4 Der Verbraucher hat nur die unmittelbaren Kosten der Rücksendung zu bezahlen.

 

Ende der Rücktrittsbelehrung

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